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Vertragsmanagement - Der Rahmenvertrag im Praxiseinsatz

veröffentlicht am 09.02.2011
Legen Sie die Grundparameter der Geschäftsbeziehung unmissverständlich fest Der Rahmenvertrag verpflichtet beim Abschluss von Einzelverträgen zu den im Vertrag genannten Bedingungen.
Vorrangiges Ziel dieser Verträge ist es, den Kosten- und Zeitaufwand bei Bestellungen zu reduzieren, indem man im Vertrag bereits die Grundparameter festlegt.

So können beispielsweise der Preis, die Lieferkonditionen sowie der Anlieferort im Vertrag geregelt sein, die jeweilige Menge wird dann im konkreten Auftrag definiert. In einem Rahmenvertrag können auch Mengen sowie ein Zeitrahmen für die Abnahme festgelegt werden. Die vereinbarte Menge wird dann innerhalb des Zeitfensters in entsprechenden Losgrößen abgerufen.

Der Rahmenvertrag selbst verpflichtet jedoch grundsätzlich nicht zum Abschluss eines Einzelvertrages. Durch den Rahmenvertrag wird lediglich ein bestimmter Inhalt der späteren Einzelverträge im Vorhinein vereinbart.

Beachten Sie: Leistungsstörungen des Einzelvertrages werden nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln behandelt.

Vorsicht: AGB-Recht greift!


Die meisten Rahmenverträge werden standardisiert eingesetzt und fallen damit rechtlich unter das AGB-Gesetz. An die Wirksamkeit werden daher strenge Anforderungen gestellt. Bei sorgfältiger Prüfung des Rahmenvertrags erweisen sich daher oftmals einige Klauseln als unwirksam: Manchmal dienen solche Klauseln nur als Verhandlungsmasse bei Vorgesprächen. Meistens aber werden einfach Passagen aus anderen Vertragswerken ungeprüft übernommen oder Sätze formuliert, denen es an Präzision mangelt.

Beachten Sie: Viele Sonderfälle kann nur ein ausgewiesener Jurist richtig beurteilen.

Rahmenvertragsquote


Die Rahmenvertragsquote gibt den Anteil des durch langfristige Verträge (einschließlich Sukzessivlieferungs- und Abrufverträge) abgesicherten Materialeinkaufsvolumens am Gesamtvolumen wieder. Sie ist auch als Indikator für den notwendigen Aufwand in einer Beschaffungsabteilung zu werten, da durch langfristige Verträge der Aufwand im Vergleich zu Spot-Aufträgen erheblich verringert wird.
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