Autorin: Angelika Schaeuffelen, Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin (IHK) berichtet in der aktuellen Ausgabe des Fachinformationsdienstes
Einkaufsmanager über ein wichtiges Urteil, das auch Sie betreffen könnte:
Der BGH hat mit Urteil vom 14.4.2010 entschieden, dass eine Klausel in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, die den Gebrauchtwagenkäufer für den Fall der
Nichtabnahme zu einem
pauschalen Schadenersatz von 10 % des Kaufpreises verpflichtet, wenn der Verkäufer keinen höheren Schaden nachweist, wirksam ist.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Klausel auch dem Verbraucher den Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. Diese Entscheidung des BGH können Sie abrufen unter
www.bundesgerichtshof.de, dort bei „Entscheidungen“ unter Angabe des Aktenzeichens VIII ZR 123/09.