Der Mensch denkt nicht in Prozentsätzen, sondern in Eurowerten. Ermitteln Sie deshalb bei einer Preiserhöhungsankündigung unbedingt den genauen Betrag, den der betreffende Lieferant, auf das Jahr gerechnet, mehr verlangt.
Nur so können Sie zuverlässig entscheiden, ob sich überhaupt um die Preiserhöhungsabwehr gekümmert wird und wer das aus dem Einkaufsteam übernimmt. Ein kleiner Prozentsatz auf ein 6- oder sogar 7-stelliges Jahreseinkaufsvolumen ist dabei schon eine "Hausnummer". Ein 2-stelliger Prozentsatz auf ein kleines Einkaufsvolumen (3- bis 4-stellig) ist dann wohl eher etwas zur Übung für die Auszubildenden im Einkauf.