Das bereits seit dem 1. Dezember 2011 in Kraft getretene neue „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“, kurz Produktsicherheitsgesetz, hat sich in der Beschaffungsbranche noch nicht weit herumgesprochen, darauf weist Chefredakteur Jens Holtmann in der aktuellen Ausgabe des Fachinformationsdienstes Einkaufsmanager hin.
Strengere Auflagen, höhere Bußgelder
Das sollte es aber, denn es betrifft
besonders Einkäufe in Nicht-EU-Ländern hinsichtlich Sicherheit, Kontrolle sowie Kennzeichnung von Waren und Produkten (u. a. Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Verwendung der GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“, die j
etzt wesentlich strengeren Auflagen unterliegt).
Beachten Sie: Kräftig heraufgesetzt wurden z. B. auch die Bußgelder. Waren bei falscher oder fehlender Kennzeichnung bislang 3.000 € fällig, sind es jetzt 10.000 €.