Mit Hilfe der Lieferantenbewertung soll es Unternehmen ermöglicht werden, vor der Auswahl eines geeigneten Lieferanten nicht mit jedem einzelnen Anbieter in Verhandlung treten zu müssen.
Die Bewertung von Lieferanten erfolgt häufig in den groben Kategorien "bevorzugter Lieferant", "zu entwickelnder Lieferant" und "verbotener Lieferant". In der Praxis sind die einzelnen Ausprägungen und die Anzahl der Kategorien unterschiedlich.
Für die einfache, aussagefähige Lieferantenbewertung reichen Einkäufern zunächst 3 Eckdaten aus:
Grundlage dafür, wie Sie Ihre Lieferanten anhand dieser Informationen bewerten, sind die Daten der laufenden Geschäftsbeziehung. Die Bewertung gestalten Sie möglichst einfach, damit der zusätzliche Arbeitsaufwand Sie nicht "auffrisst".
Beachten Sie: Wichtig ist, dass die Daten der Lieferantenbewertung nachvollziehbar sind. Transparenz schützt Sie vor ablenkenden Diskussionen. Legen Sie Ihre Kriterien auch gegenüber Ihrem Lieferanten offen und sprechen Sie die Punkte Ihres Entscheidungsprozesses an. Positives spornt an. Negatives ebenfalls - es sei denn, er oder Sie möchten die Geschäftsbeziehung nicht fortsetzen.
Die Bewertung von Lieferanten darf jedoch nicht zum Selbstzweck werden, wie dies vielfach im Rahmen von Qualitätsaudits der Fall ist. Der Auditor hat sich zum jährlichen Update angesagt, und hektisch wird alles auf den aktuellen Stand gebracht. Erfolgreiche Lieferantenbewertung muss im Einkauf gelebt werden!
Eine Bewertung führen Sie für Ihre Hauptlieferanten auf jeden Fall einmal jährlich durch. Bei besonders kritischen Lieferanten oder Produkten können Sie eine vierteljährliche Zwischenbewertung durchführen. Dies betrifft hauptsächlich die Termintreue und die Qualität.
Eine jährliche Bewertung kann hier zu spät zur Reaktion sein. Es macht im Einkauf keinen Sinn, quartalsweise über die Qualität des gleichen Managements zu philosophieren: Die Einschätzung der Lieferzeit wird nur verändert, wenn Änderungen eingetreten sind.
In der Praxis hat sich bewährt, alle A-Lieferanten einzubeziehen. Damit erfassen Sie bereits 80 % Ihres Einkaufsvolumens. Dafür müssen Sie nur etwa 5 % Ihrer Lieferanten bewerten. Erweitern Sie die Bewertung um den Kreis der B-Lieferanten, hätten Sie etwa 90 % des Einkaufsvolumens erfasst, aber nur 10 bis 15 % aller Lieferanten.
Ausgeklammert werden Lieferanten, die nur fallweise benötigt werden. Dies betrifft beispielsweise Lieferanten für Investitionsgüter sowie Lieferanten für außergewöhnliche einzelkundenauftragsbezogene Güter und Dienstleistungen.
Beachten Sie: Lieferantenbewertungen machen nur im Rahmen kontinuierlicher Lieferungen und Leistungen Sinn. In den genannten Fällen erfolgt allenfalls eine auftragsbezogene Einzelbewertung. Andererseits sollten Sie auch C-Lieferanten einbeziehen, soweit sie regelmäßig kritische (z. B. umweltkritische) Güter und Dienstleistungen liefern.
Allen beteiligten Parteien müssen die Folgen der Beurteilung klar sein. Das gilt in erster Linie für ein "schlechtes Zeugnis", aber nicht nur dort. Es müssen daher Kriterien aufgestellt werden, in denen festgelegt ist, ab welchem Prozentsatz bei einem Hauptbewertungspunkt beziehungsweise in der Gesamtbewertung eine Sperre des Lieferanten erfolgt und wie der Begriff der Sperre auszulegen ist. Dies müssen Sie allen Beteiligten vermitteln.
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