Fenster schließen
als Startseite übernehmen
den Favoriten hinzufügen
KUNDEN – LOGIN
Einkaufsmanager
FEHLER! Bitte aktivieren Sie JavaScript und/oder aktualisieren Sie Ihren Adobe Flash Player!

Lieferverzug

Es ist immer ärgerlich, wenn Lieferverzug eintritt. Je nachdem, wie gut oder schlecht sich der Lieferant im persönlichen Kontakt und der Begründung der Lieferzugs verhält, kann das Verhältnis teilweise nicht mehr aufrecht erhalten werden. Sollte der Verzug mit nachvollziehbaren Gründen und in einem verkraftbaren Rahmen stattfinden, kann man gegebenenfalls von Konsequenzen absehen. Hier ist von Fall zu Fall zu entscheiden.

Was Sie bei Lieferpannen sofort tun müssen

Ihre Pflichten nach BGB beim "geplatzten" Liefertermin (Lieferverzug):

Zuständig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist hierfür der § 286. Hier heißt es im Absatz 2: "Der Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist …" Das bedeutet, dass der Lieferant automatisch in Lieferverzug gerät, wenn er am fest vereinbarten und auch bestätigten Termin nicht liefert.
Beispiel: Sie bestellen mit Liefertermin "7.5.2007" und erhalten ein paar Tage später die Auftragsbestätigung vom Lieferanten, in der er Ihnen den Liefertermin "7.5.2007" ohne Zusatz von Freizeichnungsklauseln (u. ü. V/unter Vorbehalt/ freibleibend/zirka …) fest bestätigt. Bricht der 8.5.2007 an und hat der Lie- ferant nicht geliefert, dann befindet er sich jetzt in Lieferverzug.


Gratis-Test-Anforderung Ihres „Einkaufsmanagers“


Firma

Anrede Titel
Vorname*
Name*
Straße u. Nr.*
PLZ/Ort*  
Land*



Telefon
Fax
E-Mail**

Wünschen Sie weitere Informationen?
Ja, ich möchte den Online-Informationsservice Ihres Verlages nutzen, um über interessante Angebote und Neuigkeiten per E-Mail auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Bitte senden Sie mir deshalb die neueste Ausgabe von „Einkaufsmanager“ umgehend zu. Die erste Ausgabe erhalte ich gratis und darf sie in jedem Fall behalten. Wenn ich Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ausgabe nichts Gegenteiliges mitteile (Postkarte oder E-Mail genügt), erhalte ich 12- bis 16-mal pro Jahr die neueste Ausgabe von „Einkaufsmanager“ zum günstigen Preis von nur 17,45 € pro Ausgabe, jeweils 12 Seiten. Den Bezug kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen stoppen. Eine kurze schriftliche Mitteilung genügt.

Nachfrist setzen

Laut § 281 BGB sind Sie allerdings verpflichtet, dem Lieferanten eine "angemessene" Nachfrist einzuräumen, damit er seinen Lieferverzug wieder gutmachen kann. Leider lässt sich weder aus dem Gesetz noch aus Gerichtsurteilen ableiten, wie viele Tage eine angemessene Nachfrist umfasst. Klar ist, dass Sie dem Lieferanten nicht noch einmal die komplette Liefer( Fertigungs-)zeit einräumen müssen.
Bei unproblematischen Standardartikeln können Sie daher mit sehr kurzen Fristen von 1 bis 3 Tagen arbeiten. Bei einer Sondermaschine ist dagegen wohl eher eine Woche anzusetzen.
Beachten Sie: Gehen solche Streitigkeiten vor Gericht, ist die angemessene Nachfrist immer ein Unsicherheitsfaktor, da im Vorhinein nie klar ist, wie der Richter entscheidet.
Hier ist ein Mustertext dazu, den Sie sofort immer dann per Fax oder E-Mail versenden, wenn der Lieferant in Lieferverzug gerät: " … laut Ihrer Auftragsbestätigung vom ... 2007 sollte unsere Bestellung ... am ... 2007 hier eintreffen. Aufgrund Ihrer Bestätigung haben wir unseren Kunden gegenüber auch feste Liefertermine bestätigt. Wir setzen Ihnen hiermit eine Nachfrist bis zum ... 2007. Trifft die Sendung in dieser Zeit nicht vollständig bei uns ein, treten wir vom Vertrag zurück und berechnen Ihnen den daraus entstehenden Schaden."
Der letzte Satz ist die "Ablehnungs-Androhung, die seit dem neuen Schuldrecht nicht mehr vorgeschrieben ist, aber aus verhandlungstaktischen und informativen Gründen in Ihrem Schreiben stehen muss. Der Lieferant kann Ihnen hinterher nicht auf die Art kommen, wenn er auch die Nachfrist platzen lässt: "Wenn ich das vorher gewusst hätte, was da für Kosten entstehen, dann hätte ich natürlich geliefert."

Das Verweigerungsrecht des Lieferanten bei Lieferverzug

Der Lieferant kann die vom Einkäufer gewählte Art der Nacherfüllung bei Lieferverzug verweigern, wenn sie unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Das ist immer dann der Fall, wenn

  1. die Kosten der Nacherfüllung den Wert der mangelfreien Kaufsache erheblich übersteigen,
  2. die Kosten der Nacherfüllung den Betrag erheblich übersteigen, um den der Mangel den Wert der mangelhaften Kaufsache mindert, oder
  3. jeweils eine andere Art der Nacherfüllung günstiger ist und für den Käufer keine erheblichen Nachteile bedeutet.

Beachten Sie: Bei geringwertigen Sachen wird die Nachbesserung oft nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden sein. Hier kommt dann nur die Ersatzlieferung in Frage.

Ihre Rechte nach BGB …

Welche Rechte haben Sie als Einkäufer aufgrund der erfolglos abgelaufenen Nachfrist beim Lieferverzug? Sie können zwischen 4 verschiedenen Möglichkeiten wählen. Die Kurzformel ist leicht zu merken; sie heißt "RUMS":

R = Rücktritt (§ 323 BGB):

Rücktritt bedeutet, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird (§§ 437, 323 BGB). Die Lieferung geht an den Verkäufer zurück. Sie kaufen die Ware woanders. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Lieferant, da der Erfüllungsort der Ort ist, am dem sich die fehlerhafte Ware vertragsgemäß befindet.

U = Umtausch

Hier verlangen Sie vom Lieferanten eine fehlerfreie Neulieferung (§§ 437, 439, 440 BGB).

M = Minderung

Sie behalten die Ware, verlangen allerdings vom Lieferanten einen angemessenen Preisnachlass (§ 441 BGB).

S = Schadensersatz

Sie können vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen (§ 437 BGB).

Beim Lieferverzug:

Läuft die von Ihnen gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos ab (der Lieferant befindet sich also in Lieferverzug), dann haben Sie die Wahl:

  • a. Schadensersatz statt der Leistung (Nichterfüllungsschaden): Sie treten vom Vertrag zurück, weil Sie die Ware nicht mehr brauchen (Kunde ist weg) oder bereits (teurer?) woanders gekauft haben. Alle durch den Lieferverzug entstandenen Kosten können Sie als Schaden vom Lieferanten einfordern.
  • b. Schadensersatz neben der Leistung (Verzögerungsschaden): Auch wenn der Lieferant in der Nachfrist nicht liefert, können Sie weiterhin die Lieferung von ihm verlangen. Das werden (müssen) Sie immer dann tun, wenn Sie keine Alternative zum Ausweichen haben. Trotzdem können Sie auch hier alle durch den Lieferverzug entstandenen Kosten als Schadensersatz einfordern.
Testen Sie unseren Fachinformationsdienst zum Thema Lieferverzug 30 Tage lang gratis

Wertvolle Informationen zum Thema Lieferverzug

Unser Ratgeber „Einkaufsmanager“ berät Sie aktuell und kompetent z.B. zum Thema "Lieferverzug". Testen Sie ihn 30 Tage lang gratis und Sie werden zufrieden sein. Wir bieten Ihnen Tipps und Informationen zu allen relevanten Bereichen des Einkaufs.

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten: Preisentwicklung, Lieferverträge, Einkaufsstrategie, Jens Holtmann.

 
 
     
 
 
AKTUELLE AUSGABE
 
 

Lesen Sie hier alles über die Inhalte der aktuellen Ausgabe

 
Testen Sie den Einkaufsmanager jetzt 30 Tage lang kostenlos!
 
Nur für Abonnenten:
 
Laden Sie hier die komplette Ausgabe
Mai 2008 herunter
 
Klicken Sie einfach auf den von Ihnen genutzten Bookmark-Dienst, um diese Seite Ihren Lesezeichen hinzuzufügen. Ein Dienst von Social Bookmarking
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Kledy.de Bookmark bei: Social Bookmarking Tool Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Power Oldie Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: Jumptags Bookmark bei: Upchuckr Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: StumbleUpon Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Netscape Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Spurl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Diigo Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Blinkbits Bookmark bei: Ma.Gnolia