Die Lieferverträge setzen fest, welche Ware in welcher Menge, wann und wie oft zu Ihrem Unternehmen geliefert wird. Ohne einen festen Liefervertrag funktioniert keine Lieferanten - Abnehmer Beziehung. Seien Sie deshalb gewissenhaft beim Erstellen eines solchen Liefervertrages und passen Sie Ihn genau den Gegebenheiten an.
Vertragsstörungen beim Importeinkauf durch geplatzte Liefertermine und Sachmängel sind an der Tagesordnung. Auch die "höhere Gewalt" (force majeure) spielt bei internationalen Geschäften eine größere Rolle als bei Geschäften mit deutschen Lieferanten. Beachten Sie dies für Ihre Lieferverträge.
Ein äußeres, weder vorhersehbares noch
abwendbares (vermeidbares) Ereignis
verursacht einen Schaden, erschwert das
Einhalten des Vertrages oder macht es
unmöglich. Typische Beispiele sind Naturereignisse
("Acts of God") wie Erdbeben,
Sturm oder Überschwemmungen.
Auch Kriege fallen in diese
Kategorie.
Beachten Sie: Ob hierunter auch
Streiks, Aussperrungen oder Materialknappheit
- auch durch höhere Gewalt
beim Zulieferer - fallen sollen, müssen
Sie gemeinsam mit Ihrem Vertragspartner innerhalb der Lieferverträge
regeln.
Formulieren Sie die Klausel so, dass
das geltende positive Recht verdrängt
wird. Musterformulierung: "The clause
provides the parties with a remedy
which ist meant to be exclusive in
nature".
In einem deutschen Vertragstext Ihrer Lieferverträge
können Sie das so ausdrücken:
"Die Haftungsbefreiungs-Mechanismen
in der Klausel (nähere Bezeichnung)
sind als abschließend zu verstehen. Nationales
Recht wird insoweit verdrängt."
Teilen Sie die "force majeure"-Klausel
in 2 Abschnitte auf:
Listen Sie immer mögliche "forcemajeure"- Szenarien auf und verwenden Sie zusätzlich eine abstrakte Umschreibung, da Sie unmöglich alle denkbaren Ereignisse vorhersehen und aufschreiben können.
"war, earthquakes and similar events may excuse performance and any other event, wheather or not similar to the causes specified above". Es herrscht so mehr Klarheit und Sie vermeiden die Gefahr der Unvollständigkeit.
Mit "hardship" (Unzumutbarkeit) ist
die Veränderung der Geschäftsgrundlage
gemeint. Bei Vertragsabschluss nicht
berücksichtigte oder nicht voraussehbare
Ereignisse stören nachhaltig das
Vertragsgleichgewicht der Lieferverträge.
Eine der Parteien
kann ihre Verpflichtungen in Zukunft
nur unter Inkaufnahme unzumutbarer
höherer Belastungen erfüllen. Die betroffene
Partei kann in diesem Fall eine
Revision des Vertrages verlangen, um
das Gleichgewicht wiederherzustellen.
Zweckmäßig ist diese Regelung:
Manche Rechtsanwälte raten dringend davon ab, fertige Modellklauseln in Lieferverträgen zu verwenden. Stattdessen sind "maßgefertigte" Formulierungen zu bevorzugen. Fakt ist jedoch: Selbst dann haben Sie keine "wasserdichte" Klausel oder den 100 % sicheren Vertrag. Auch mit juristischer Hilfe können Sie diesen Zustand nie erreichen.
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