Lieferverträge
Die Lieferverträge setzen fest, welche Ware in welcher Menge, wann und wie oft zu Ihrem Unternehmen geliefert wird. Ohne einen festen Liefervertrag funktioniert keine Lieferanten – Abnehmer Beziehung. Seien Sie deshalb gewissenhaft beim Erstellen eines solchen Liefervertrages und passen Sie Ihn genau den Gegebenheiten an.
Wann Sie eine "hardship"- oder
eine "force majeure"-Klausel in ihren Lieferverträgen
brauchen
"hardship"
Vertragsstörungen beim Importeinkauf
durch geplatzte Liefertermine
und Sachmängel sind an der
Tagesordnung. Auch die "höhere
Gewalt" (force majeure) spielt bei
internationalen Geschäften eine
größere Rolle als bei Geschäften
mit deutschen Lieferanten. Beachten Sie dies für Ihre Lieferverträge.
"force majeure"
Ein äußeres, weder vorhersehbares noch
abwendbares (vermeidbares) Ereignis
verursacht einen Schaden, erschwert das
Einhalten des Vertrages oder macht es
unmöglich. Typische Beispiele sind Naturereignisse
("Acts of God") wie Erdbeben,
Sturm oder Überschwemmungen.
Auch Kriege fallen in diese
Kategorie.
Beachten Sie: Ob hierunter auch
Streiks, Aussperrungen oder Materialknappheit
- auch durch höhere Gewalt
beim Zulieferer - fallen sollen, müssen
Sie gemeinsam mit Ihrem Vertragspartner innerhalb der Lieferverträge
regeln.
Klauselwahl
Formulieren Sie die Klausel so, dass
das geltende positive Recht verdrängt
wird. Musterformulierung: "The clause
provides the parties with a remedy
which ist meant to be exclusive in
nature". In einem deutschen Vertragstext Ihrer Lieferverträge
können Sie das so ausdrücken:
"Die Haftungsbefreiungs-Mechanismen
in der Klausel (nähere Bezeichnung)
sind als abschließend zu verstehen. Nationales
Recht wird insoweit verdrängt."
Teilen Sie die "force majeure"-Klausel
in 2 Abschnitte auf:
- Rechtsgründe: Definition der Fälle
von höherer Gewalt und die Tatbestandsvoraussetzungen
für eine Haftungsbefreiung.
- Rechtsfolgen: Befreiung von Schadenersatzpflichten,
das Laufen einer
Nachfrist und das Recht zur Vertragskündigung
oder Vertragsauflösung der Lieferverträge.
Zunächst geht es bei force-majeure-
Klauseln um die Befreiung des Lieferanten
(Schuldners) von der Haftung.
Es muss geklärt werden, ob der Vertrag
überhaupt, und falls ja, wie er aufgelöst werden soll (automatisch, per Kündigungsrecht?).
Zwar sehen viele nationale
Rechtsordnungen das Beenden des
Vertrages vor, doch dies entspricht in
der Praxis selten den Bedürfnissen der
Vertragspartner. Es ist fast immer besser,
mit inhaltlich veränderten Lieferverträgen
dazustehen als ohne Vertrag.
Beachten Sie: Vereinbaren Sie keinesfalls
die automatische Vertragsauflösung.
PRAXIS-TIPP
Listen Sie immer mögliche "forcemajeure"-
Szenarien auf und verwenden
Sie zusätzlich eine abstrakte
Umschreibung, da Sie unmöglich alle
denkbaren Ereignisse vorhersehen
und aufschreiben können.
Beispiel:
"war, earthquakes and similar
events may excuse performance
and any other event, wheather or
not similar to the causes specified
above". Es herrscht so mehr Klarheit
und Sie vermeiden die Gefahr
der Unvollständigkeit.
"hardship"
Mit "hardship" (Unzumutbarkeit) ist
die Veränderung der Geschäftsgrundlage
gemeint. Bei Vertragsabschluss nicht
berücksichtigte oder nicht voraussehbare
Ereignisse stören nachhaltig das
Vertragsgleichgewicht der Lieferverträge. Eine der Parteien
kann ihre Verpflichtungen in Zukunft
nur unter Inkaufnahme unzumutbarer
höherer Belastungen erfüllen. Die betroffene
Partei kann in diesem Fall eine
Revision des Vertrages verlangen, um
das Gleichgewicht wiederherzustellen.
Zweckmäßig ist diese Regelung:
- Revisionsverhandlungen der Partner
mit Fristsetzung. Der Vertrag
bleibt bis zur Einigung in der ursprünglichen
Form bestehen.
- Falls keine Einigung zustande
kommt, wird das "Standing Committee
for the Regulation of Contractual
Relations" der ICC angerufen.
Die ICC beurteilt die Sachlage
und gibt konkrete Empfehlungen
für die Vertragsänderung.
- Falls diese Empfehlungen abgelehnt
werden, muss auf die Schiedsgerichtsklausel
zurückgegriffen werden.
Musterklauseln
Manche Rechtsanwälte raten dringend
davon ab, fertige Modellklauseln in Lieferverträgen zu
verwenden. Stattdessen sind "maßgefertigte"
Formulierungen zu bevorzugen.
Fakt ist jedoch: Selbst dann haben
Sie keine "wasserdichte" Klausel oder
den 100 % sicheren Vertrag. Auch mit
juristischer Hilfe können Sie diesen Zustand
nie erreichen. Testen Sie unseren Fachinformationsdienst zum Thema Lieferverträge 30 Tage lang gratis
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