Mit Hilfe der Lieferantenbewertung soll es Unternehmen ermöglicht werden, vor der Auswahl eines geeigneten Lieferanten nicht mit jedem einzelnen Anbieter in Verhandlung treten zu müssen. Die Lieferantenbewertung erfolgt häufig in den groben Kategorien "bevorzugter Lieferant", "zu entwickelnder Lieferant" und "verbotener Lieferant". In der Praxis sind die einzelnen Ausprägungen und die Anzahl der Kategorien unterschiedlich.
Für die einfache, aussagefähige
Lieferantenbewertung reichen zunächst
3 Daten aus: die Termintreue,
die Qualität und der Preis. Grundlage Ihrer
Lieferantenbewertung sind die Daten
der laufenden Geschäftsbeziehung. Die
Bewertung gestalten Sie möglichst einfach,
damit der zusätzliche Arbeitsaufwand
Sie nicht "auffrisst".
Beachten Sie: Wichtig ist, dass die Daten
der Lieferantenbewertung nachvollziehbar sind.
Transparenz schützt Sie vor ablenkenden
Diskussionen. Legen Sie Ihre Kriterien
auch gegenüber Ihrem Lieferanten offen
und sprechen Sie die Punkte der Lieferantenbewertung
an. Positives spornt Ihren Lieferanten
an. Negatives ebenfalls - es sei denn,
er oder Sie möchten die Geschäftsbeziehung
nicht fortsetzen.
Lieferantenbewertung darf nicht zum
Selbstzweck werden, wie dies vielfach im
Rahmen von Qualitätsaudits der Fall ist.
Der Auditor hat sich zum jährlichen Update
angesagt, und hektisch werden die
Lieferantenbewertungen auf den aktuellen
Stand gebracht. Lieferantenbewertung
muss im Einkauf gelebt werden.
Eine Lieferantenbewertung führen Sie für
Ihre Hauptlieferanten auf jeden Fall einmal
jährlich durch. Bei besonders kritischen
Lieferanten oder Produkten können
Sie eine vierteljährliche Zwischenbewertung
durchführen. Dies betrifft
hauptsächlich die Termintreue und die
Qualität. Eine jährliche Bewertung kann
hier zu spät zur Reaktion sein. Es macht
keinen Sinn, quartalsweise über die Qualität
des gleichen Managements zu philosophieren:
Die Einschätzung der Lieferzeit
wird nur verändert, wenn Änderungen
eingetreten sind.
In der Praxis hat sich bewährt, alle A-Lieferanten
einzubeziehen. Damit erfassen
Sie bereits 80 % Ihres Einkaufsvolumens.
Dafür müssen Sie nur etwa 5 % Ihrer Lieferanten
bewerten. Erweitern Sie die Lieferantenbewertung
um den Kreis der BLieferanten,
hätten Sie etwa 90 % des
Einkaufsvolumens erfasst, aber nur 10 bis
15 % aller Lieferanten.
Ausgeklammert werden Lieferanten, die
nur fallweise benötigt werden. Dies betrifft
beispielsweise Lieferanten für Investitionsgüter
sowie Lieferanten für außergewöhnliche
einzelkundenauftragsbezogene
Güter und Dienstleistungen.
Beachten Sie: Leistungsbewertungen
machen nur im Rahmen kontinuierlicher
Lieferungen und Leistungen Sinn. In den
genannten Fällen erfolgt allenfalls eine
auftragsbezogene Einzelbewertung.
Andererseits sollten Sie auch C-Lieferanten
einbeziehen, soweit sie regelmäßig
kritische (z. B. umweltkritische) Güter
und Dienstleistungen liefern.
Allen beteiligten Parteien müssen die
Folgen der Lieferantenbewertung klar
sein. Das gilt in erster Linie für ein
"schlechtes Zeugnis", aber nicht nur dort.
Es müssen daher Kriterien aufgestellt
werden, in denen festgelegt ist, ab welchem
Prozentsatz bei einem Hauptbewertungspunkt
beziehungsweise in der Gesamtbewertung
eine Sperre des Lieferanten
erfolgt und wie der Begriff der Sperre
auszulegen ist. Dies müssen Sie allen
Beteiligten vermitteln.
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